Registrierungspflicht für Einreisende nach Österreich ab 15. Januar 2021

Ab dem 15. Januar 21 müssen sich Einreisende nach Österreich vorab elektronisch registrieren. Die sogenannte „Pre-Travel-Clearance“ ist verpflichtend vor einer Einreise nach Österreich. Online registrieren müssen sich grundsätzlich alle Personen, die nach Österreich einreisen. Auch Kinder und Jugendliche sind davon umfasst.

Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle einer Quarantäne zu verbessern sowie das Contact Tracing zu erleichtern.

Anhand der eingegebenen Daten informiert das System, welche Konsequenzen an die Einreise geknüpft sind – also ob sich die Person in Quarantäne begeben muss oder ungehindert einreisen darf. Die einreisenden Personen erhalten anschließend ein PDF-Dokument mit einem QR-Code und den eingegebenen Daten per Download sowie an die angegebene E-Mail-Adresse. Dieses Dokument ist entweder ausgedruckt oder digital (auf dem Smartphone) mitzuführen. Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden ist dieses Dokument vorzuweisen.

 

Zur Registrierung beim Sozialministerium.at

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